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Leistungen
im kommunalen Bereich

Ergebnis der Gefährdungs- und Risikoanalyse der Gemeinde + Bestimmung des Schutzzieles = Festlegung der Ausstattung der Feuerwehr(en) zur Erfüllung des Schutzzieles

Durchführung und Überwachung nationaler oder EU-weiter Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen, deren Ausstattungen und Ausrüstung,

sowie von Kommunalfahrzeugen und -geräten.

Überprüfung baulicher, technischer & organisatorischer Brandschutzvorkehrungen zur Eliminierung von Gefahren, die durch Brände entstehen können.

Feuerwehrbedarfsplan

Feuerwehrbedarfsplan

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Foto: Markus Schnitzler

Die Erstellung eines Bedarfsplanes ist häufig eine hohe Herausforderung bei immer komplexeren Aufgaben, Zeitmangel und Gesetzesänderungen. Die Auswertung und Analyse des Bedarfsplanes wird aufgrund von Vorgaben und jahrelanger Erfahrung im Feuerwehrwesen getätigt.
 Nach der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sollen Gemeinden und Landkreise grundsätzlich Feuerwehrbedarfspläne aufstellen, um eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten.
Das Ergebnis der Bedarfsplanung ist die Festlegung der Ausstattung der Feuerwehren zur Erledigung des Schutzzieles.

 

Für eine bessere Argumentation bei Förderzuschüssen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Ausrüstung und Neubauten von Gerätehäusern ist dies ein gern geforderter Nachweis der Behörden.

Die Durchführung der Gefährdungsanalyse durch Tratzmiller-Brandschutz umfasst die Beschreibung und Auswertung in Zusammenarbeit mit Feuerwehren und Gemeinden.
Ich erarbeite ebenfalls Feuerwehrbedarfspläne für Landkreise.

 

Ausschreibung:

Die Richtlinien der Ausschreibungen wurden 2006 in nationales Recht umgewandelt.

Damit ist die rechtliche Grundlage geschaffen, dass sich auf nationaler und regionaler Ebene ein offener, fairer und transparenter Wettbewerb entwickelt.


In den Richtlinien geht es aus Sicht der EU im Wesentlichen darum, allen Marktteilnehmern eine reelle Chance auf eine Teilnahme an einem fairen, transparenten und offenen Wettbewerb zu ermöglichen.
Zusätzlich zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) wurden deren Vorschriften verändert, ergänzt und dem europäischen Recht angepasst.

Diese Komplexität ist vielen Gemeinden zu umfangreich und zeitaufwändig, weshalb diese immer öfter die Durchführung von Beschaffungen in deren Auftrag nach derzeit gültigem Recht an externe Fachfirmen vergeben.
​Tratzmiller-Brandschutz übernimmt ebenfalls die Durchführung und Überwachung von Ausschreibungen.

 

Ausschreibung

Feuerbeschau

Kommunale Pflichtaugabe

Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Es handelt sich hierbei nicht um eine bauordnungsrechtliche Überprüfung, mit der bestehende Gebäude an die aktuellen baurechtlichen Vorschriften angepasst werden sollen, sondern primär darum, die betrieblichen Mängel zu erfassen, sowie bauliche, technische und organisatorische Brandschutzvorkehrungen zu überprüfen.


Die Durchführung der Feuerbeschau obliegt den Gemeinden als Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises. Sie können die Durchführung auf darauf spezialisierte Unternehmen, wie Tratzmiller-Brandschutz, übertragen.
 

Feuerbschau

Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit!

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