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Leistungen
im kommunalen Bereich

Ergebnis der Gefährdungs- und Risikoanalyse der Gemeinde + Bestimmung des Schutzzieles = Festlegung der Ausstattung der Feuerwehr(en) zur Erfüllung des Schutzzieles

Auf Grund der hohen Auftragslage in unseren anderen Geschäftsbereichen, bieten wir den Bereich Ausschreibungen in Zukunft nicht mehr an. Wir bitten von weiteren Anfragen abzusehen.

Überprüfung baulicher, technischer & organisatorischer Brandschutzvorkehrungen zur Eliminierung von Gefahren, die durch Brände entstehen können.

Feuerwehrbedarfsplan

Feuerwehrbedarfsplan

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Foto: Markus Schnitzler

Die Erstellung eines Bedarfsplanes ist häufig eine hohe Herausforderung bei immer komplexeren Aufgaben, Zeitmangel und Gesetzesänderungen. Die Auswertung und Analyse des Bedarfsplanes wird aufgrund von Vorgaben und jahrelanger Erfahrung im Feuerwehrwesen getätigt.
 Nach der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sollen Gemeinden und Landkreise grundsätzlich Feuerwehrbedarfspläne aufstellen, um eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten.
Das Ergebnis der Bedarfsplanung ist die Festlegung der Ausstattung der Feuerwehren zur Erledigung des Schutzzieles.

 

Für eine bessere Argumentation bei Förderzuschüssen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Ausrüstung und Neubauten von Gerätehäusern ist dies ein gern geforderter Nachweis der Behörden.

Die Durchführung der Gefährdungsanalyse durch Tratzmiller-Brandschutz umfasst die Beschreibung und Auswertung in Zusammenarbeit mit Feuerwehren und Gemeinden.
Ich erarbeite ebenfalls Feuerwehrbedarfspläne für Landkreise.

 

Ausschreibung:

Auf Grund der hohen Auftragslage in unseren anderen Geschäftsbereichen, bieten wir den Bereich Ausschreibungen in Zukunft nicht mehr an. Wir bitten von weiteren Anfragen abzusehen.

Ausschreibung

Feuerbeschau

Kommunale Pflichtaugabe

Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Es handelt sich hierbei nicht um eine bauordnungsrechtliche Überprüfung, mit der bestehende Gebäude an die aktuellen baurechtlichen Vorschriften angepasst werden sollen, sondern primär darum, die betrieblichen Mängel zu erfassen, sowie bauliche, technische und organisatorische Brandschutzvorkehrungen zu überprüfen.


Die Durchführung der Feuerbeschau obliegt den Gemeinden als Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises. Sie können die Durchführung auf darauf spezialisierte Unternehmen, wie Tratzmiller-Brandschutz, übertragen.
 

Feuerbschau

Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit!

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