top of page

Leistungen
im kommunalen Bereich

Aus der Gefährdungs- und Risikoanalyse der Gemeinde sowie der Festlegung des Schutzziels ergibt sich, welche Ausstattung, Fahrzeuge und Einsatzmittel die Feuerwehr benötigt, um die erforderliche Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Übernahme von Brandschutz betreffende Aufgaben im organisatorischen, vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.

Grunddatenermittlung, Erstellung der Gefährdungsbeurteilung "Brand",

Begehungen, Beratung im vorbeugenden Brandschutz der Aufraggeber.

Zusätzlich als Brandschutzmanager:

- Projektplanungen etc.

Überprüfung baulicher, technischer & organisatorischer Brandschutzvorkehrungen zur Eliminierung von Gefahren, die durch Brände entstehen können.

Feuerwehrbedarfsplan

Feuerwehrbedarfsplan

Markus+Tratzmiller-3.jpg

Foto: Markus Schnitzler

Feuerwehrbedarfsplan

Ein Feuerwehrbedarfsplan bildet die Grundlage für eine leistungsfähige und zukunftssichere Feuerwehr. Er zeigt auf, welche personelle und technische Ausstattung erforderlich ist, damit die Gemeinde ihre gesetzlichen Aufgaben im Brandschutz und bei der technischen Hilfeleistung erfüllen kann.

Dazu werden die örtlichen Risiken analysiert, das Schutzniveau der Gemeinde bewertet und die vorhandene Feuerwehr hinsichtlich Personal, Fahrzeuge, Geräte und Standorte untersucht.

Auf dieser Grundlage werden konkrete Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung der Feuerwehr erarbeitet. Der Feuerwehrbedarfsplan dient gleichzeitig als wichtige Entscheidungsgrundlage für Gemeinderat und Verwaltung sowie als Nachweis bei Förderanträgen für Feuerwehrfahrzeuge, Gerätehäuser und Ausrüstung.

Ich begleite Gemeinden und Landkreise von der Datenerhebung über die Risikoanalyse bis zur Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans im Gemeinderat und arbeite dabei eng mit Verwaltung und Feuerwehr zusammen.

Externer Brandschutzbeauftragter

Ein funktionierender organisatorischer Brandschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheit von Mitarbeitenden, Bewohnern, Patienten und Besuchern.

Als externer Brandschutzbeauftragter unterstütze ich Unternehmen, Pflegeeinrichtungen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und entlaste Verantwortliche bei der Wahrnehmung ihrer organisatorischen Aufgaben.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich Brandschutz in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Durch meine langjährige praktische Erfahrung unterstütze ich Einrichtungen insbesondere bei der Vorbereitung auf besondere Herausforderungen wie Evakuierungen im Brand- und Gefahrenfall.

Besondere Erfahrung im Brandschutz von Alten- und Pflegeeinrichtungen

mit:

  • Evakuierungskonzepte

  • Räumungsübungen

  • Schulung von Mitarbeitenden

  • Umgang mit eingeschränkt mobilen Personen

  • Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden

Zu meinen weiteren Leistungen gehören unter anderem:

  • regelmäßige Brandschutzbegehungen und Dokumentation von Feststellungen

  • Beratung von Betreibern und Verantwortlichen im organisatorischen Brandschutz

  • Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen

  • Planung und Durchführung von Brandschutzunterweisungen für Mitarbeitende

  • Ausbildung und Schulung von Brandschutzhelfern

  • Unterstützung bei Evakuierungskonzepten und Räumungsübungen in Unternehmen und Kindergärten

  • Beratung zur Organisation von Abläufen im Brand- und Gefahrenfall

  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungsplänen

  • Begleitung bei Fragen von Behörden und Feuerwehren

Gerade in Pflegeeinrichtungen stellt eine Evakuierung besondere Anforderungen: eingeschränkte Mobilität, hilfsbedürftige Bewohner und komplexe organisatorische Abläufe müssen berücksichtigt werden. Hier ist eine praxisnahe Vorbereitung entscheidend.

Durch meine über 30-jährige Erfahrung im Feuerwehr- und Brandschutzwesen verbinde ich fachliche Anforderungen mit der praktischen Sichtweise der Einsatzkräfte. Sie erhalten eine persönliche Betreuung und umsetzbare Lösungen für einen wirksamen organisatorischen Brandschutz.

Ausschreibung

Feuerbeschau

Kommunale Pflichtaugabe

Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Es handelt sich hierbei nicht um eine bauordnungsrechtliche Überprüfung, mit der bestehende Gebäude an die aktuellen baurechtlichen Vorschriften angepasst werden sollen, sondern primär darum, die betrieblichen Mängel zu erfassen, sowie bauliche, technische und organisatorische Brandschutzvorkehrungen zu überprüfen.


Die Durchführung der Feuerbeschau obliegt den Gemeinden als Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises. Sie können die Durchführung auf darauf spezialisierte Unternehmen, wie Tratzmiller-Brandschutz, übertragen.
 

Feuerbschau

Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit!

© 2022 Tratzmiller-Brandschutz

bottom of page