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Leistungen
im gewerblichen Bereich

Übernahme von Brandschutz betreffende Aufgaben im organisatorischen, vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.

Grunddatenermittlung, Erstellung der Gefährdungsbeurteilung "Brand",

Begehungen, Beratung im vorbeugenden Brandschutz der Aufraggeber.

Zusätzlich als Brandschutzmanager:

- Projektplanungen etc.

Erstellung, Betreuung und Fortführung von Flucht-, Rettungs-, Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten für Ihr Unternehmen.

Beratung bei Um- und Neubauten zum Thema Baulicher, Anlagentechnischer order Organisatorischer Brandschutz.

  • Aus- und Fortbildungen  zum Brandschutzhelfer nach DGUV

  • jährliche Brandschutz-unterweisung der Mitarbeiter in Unternehmen, Pflegeeinrichtungen etc.

Externer Brandschutzbeauftragter

Ein funktionierender organisatorischer Brandschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheit von Mitarbeitenden, Bewohnern, Patienten und Besuchern.

Als externer Brandschutzbeauftragter unterstütze ich Unternehmen, Pflegeeinrichtungen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und entlaste Verantwortliche bei der Wahrnehmung ihrer organisatorischen Aufgaben.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich Brandschutz in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Durch meine langjährige praktische Erfahrung unterstütze ich Einrichtungen insbesondere bei der Vorbereitung auf besondere Herausforderungen wie Evakuierungen im Brand- und Gefahrenfall.

Besondere Erfahrung im Brandschutz von Alten- und Pflegeeinrichtungen

mit:

  • Evakuierungskonzepte

  • Räumungsübungen

  • Schulung von Mitarbeitenden

  • Umgang mit eingeschränkt mobilen Personen

  • Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden

Zu meinen weiteren Leistungen gehören unter anderem:

  • regelmäßige Brandschutzbegehungen und Dokumentation von Feststellungen

  • Beratung von Betreibern und Verantwortlichen im organisatorischen Brandschutz

  • Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen

  • Planung und Durchführung von Brandschutzunterweisungen für Mitarbeitende

  • Ausbildung und Schulung von Brandschutzhelfern

  • Unterstützung bei Evakuierungskonzepten und Räumungsübungen in Unternehmen und Kindergärten

  • Beratung zur Organisation von Abläufen im Brand- und Gefahrenfall

  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungsplänen

  • Begleitung bei Fragen von Behörden und Feuerwehren

Gerade in Pflegeeinrichtungen stellt eine Evakuierung besondere Anforderungen: eingeschränkte Mobilität, hilfsbedürftige Bewohner und komplexe organisatorische Abläufe müssen berücksichtigt werden. Hier ist eine praxisnahe Vorbereitung entscheidend.

Durch meine über 30-jährige Erfahrung im Feuerwehr- und Brandschutzwesen verbinde ich fachliche Anforderungen mit der praktischen Sichtweise der Einsatzkräfte. Sie erhalten eine persönliche Betreuung und umsetzbare Lösungen für einen wirksamen organisatorischen Brandschutz.

Extener Brandschutzbeauftragter

Flucht- und Rettungspläne DIN ISO 23601,
Feuerwehrpläne DIN 14095,
Brandschutzordnung Teil A,B,C

Markus+Tratzmiller+Brandschutzordnung.jpg

Foto: Markus Schnitzler

Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne für Unternehmen und Gewerbebetriebe

Ein gut organisierter Brandschutz ist für Unternehmen und Gewerbebetriebe ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit von Mitarbeitenden, Besuchern und Einsatzkräften.

Ich erstelle praxisgerechte Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne für gewerblich genutzte Gebäude in Bayern und Baden-Württemberg. Dabei werden die örtlichen Gegebenheiten, die Anforderungen der zuständigen Stellen sowie die notwendigen Informationen für den Ernstfall berücksichtigt.

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23061

Flucht- und Rettungspläne geben Beschäftigten und Besuchern eine schnelle Orientierung im Notfall. Sie zeigen Rettungswege, Notausgänge, Sammelstellen sowie wichtige Sicherheitseinrichtungen.

Ich unterstütze Unternehmen bei der Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen nach den geltenden Vorgaben – übersichtlich, verständlich und auf das jeweilige Gebäude abgestimmt.

Feuerwehrpläne DIN 14095

Feuerwehrpläne unterstützen Einsatzkräfte bei der schnellen Orientierung im Brandfall. Sie enthalten wichtige Informationen über Gebäude, Zugänge, besondere Gefahrenstellen sowie brandschutztechnische Einrichtungen.

Ich erstelle Feuerwehrpläne für Unternehmen, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen und berücksichtige dabei die Anforderungen der Feuerwehr, Behörden, sowie die Besonderheiten des jeweiligen Objekts.

Ihr Vorteil

Durch meine langjährige Erfahrung im Feuerwehr- und Brandschutzwesen verbinde ich die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes mit der praktischen Sichtweise der Einsatzkräfte.

Sie erhalten eine persönliche Betreuung und praxisorientierte Lösungen für Ihren betrieblichen Brandschutz.

Die Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung wird durch die DIN 14096 vorgegeben.

Tratzmiller-Brandschutz kann diese als Einzeldienstleistungen erbringen oder im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten als zusätzliche Vertrags- und Kostenvereinbarung.

Erstellung Flucht-/ Rettugspläne

Beratung im vorbeugenden Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden so weit als möglich einzuschränken.


Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:

  • Baulichen Brandschutz
 

  • Anlagentechnischen Brandschutz
 

  • Organisatorischen Brandschutz.


Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert.

Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen erlassen.
​Ich unterstütze Sie gerne beratend bei Um- oder Neubauten, um die für Sie günstigste Kompensationsmöglichkeit im Brandschutz zu eruieren.

Beratung Vorbeugender Brandschutz

Aus- und Fortbildung Brandschutzhelfer
Brandschutzunterweisung

Aus- und Fortbildung zum Brandschutzhelfer 

Nach den Vorgaben der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sind Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden.

Die Ausbildung umfasst unter anderem:

  • Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes

  • Brandursachen und Brandverhütung

  • Verhalten im Brandfall

  • Alarmierung und Räumung von Gebäuden

  • praktische Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen

Die Schulung vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern legt besonderen Wert auf praxisnahe Beispiele aus dem Arbeitsalltag.


Tratzmiller-Brandschutz erstellt für Sie die Gefährdungsbeurteilung und übernimmt die Ausbildung der sich daraus ergebenden Anzahl der Brandschutzhelfer nach ASR (Arbeitsstättenrichtlinie), oder bildet Ihr bereits in Ihrem Betreib vorhandenes Brandschutzhelferpersonal fort.
 

Brandschutzunterweisung für Mitarbeitende

Regelmäßige Brandschutzunterweisungen sensibilisieren Beschäftigte für Gefahren und vermitteln das richtige Verhalten im Ernstfall.

Inhalte können sein:

  • Verhalten bei Bränden und Notfällen

  • Flucht- und Rettungswege

  • Alarmierung der Feuerwehr

  • Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen

  • besondere Gefahren im jeweiligen Betrieb

Ihr Vorteil

Durch meine langjährige Erfahrung im Feuerwehr- und Brandschutzwesen verbinde ich Fachwissen mit praktischer Einsatzerfahrung.

Die Schulungen werden verständlich, anschaulich und auf die Anforderungen Ihres Unternehmens, Ihrer Pflegeeinrichtung oder Ihrer öffentlichen Einrichtung abgestimmt.


Tratzmiller-Brandschutz übernimmt für Sie die jährliche Unterweisung Ihrer Mitarbeiter in Theorie und Praxis.

Schulung Mitarbeiter

Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit!

© 2022 Tratzmiller-Brandschutz

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