Leistungen
im gewerblichen Bereich
Übernahme von Brandschutz betreffende Aufgaben im organisatorischen, vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen.
Erstellung, Betreuung und Fortführung von Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten für Ihr Unternehmen.
Beratung bei Um- und Neubauten zum Thema Baulicher, Anlagentechnischer order Organisatorischer Brandschutz.
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Aus- und Fortbildungen zum Brandschutzhelfer (nach ASR)
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Unterweisung der Mitarbeiter (nach ASR)
Externer Brandschutzbeauftragter
Der Arbeitgeber hat nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter übernehmen.
Brandschutzbeauftragte übernehmen organisatorische, vorbeugende oder abwehrende Aufgaben im Brandschutz.
Deren Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Darunter fallen Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen, die als Sonderbauten eine gewisse Größe aufweisen.
Sie sind verpflichtet, einen Beauftragten nach DIN zu benennen.
Aufgrund des hohen Zeitaufwandes eines eigenen Beauftragten an Schulungen und der meist fehlenden Fachkunde im vorbeugenden Brandschutz wird auch hier immer mehr externes Fachpersonal hinzugezogen.
Wann ein Brandschutzbeauftragter benötigt wird, hängt von folgenden Anforderungen der verschiedenen Quellen ab:
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Arbeitsschutzvorschriften
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Unfallverhütungsvorschriften
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Baurechtliche Vorgaben
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Versicherungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sachversicherers
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.
Im Bereich externer Brandschutzbeauftragter würde ich gerne mit Ihnen zusammenarbeiten.
Planung/ Erstellung von Feuerwehr-,
Flucht- und Rettungsplänen, Brandschutzordnung Teil A,B,C
Foto: Markus Schnitzler
Flucht- und Rettungswege sollen sicherstellen, dass Personen ein brennendes Gebäude schnell verlassen können. Grundlage zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen ist hierbei die DIN ISO 23601.
Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten sind Bestandteile des organisatorischen Brandschutzes. Dies richtet sich nach den Vorschriften der Arbeitsstättenrichtlinie und der DGUV Regel 100-001.
Die Pläne und die Brandschutzordnung sind stets aktuell zu halten und von einer dazu befähigten Person zu überprüfen und zu erstellen.
Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall, sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.
Die Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung wird durch die DIN 14096 vorgegeben.
Tratzmiller-Brandschutz kann diese als Einzeldienstleistungen erbringen oder im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten als zusätzliche Vertrags- und Kostenvereinbarung.
Beratung im vorbeugenden Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden so weit als möglich einzuschränken.
Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:
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Baulichen Brandschutz
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Anlagentechnischen Brandschutz
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Organisatorischen Brandschutz.
Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert.
Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen erlassen.
Ich unterstütze Sie gerne beratend bei Um- oder Neubauten, um die für Sie günstigste Kompensationsmöglichkeit im Brandschutz zu eruieren.
Schulung Mitarbeiter
Aus- und Fortbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR (Arbeitsstättenrichtlinie)
Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen, wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 8).
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brand-gefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.
Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Tratzmiller-Brandschutz erstellt für Sie die Gefährdungsbeurteilung und übernimmt die Ausbildung der sich daraus ergebenden Anzahl der Brandschutzhelfer nach ASR (Arbeitsstättenrichtlinie), oder bildet Ihr bereits in Ihrem Betreib vorhandenes Brandschutzhelferpersonal fort.
Unterweisung Mitarbeiter nach ASR (Arbeitsstättenrichtlinie)
Unternehmer/-innen und Führungskräfte müssen eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchführen, die auch Brandgefährdungen berücksichtigt die zur Verhütung von Entstehungsbränden erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen und überwachen.
Hauptursachen für Brände in Arbeitsstätten sind:
• unsachgemäßer Umgang mit Arbeitsmitteln, Einrichtungen, Stoffen und Gemischen
• mangelndes Gefahrenbewusstsein beim Umgang mit Gefahrstoffen und Zündquellen
• fehlerhafte oder überlastete elektrische Anlagen und Betriebsmittel
• mangelnde Wartung und Instandhaltung
• fehlende Unterweisung der Beschäftigten
Tratzmiller-Brandschutz übernimmt für Sie die jährliche Unterweisung Ihrer Mitarbeiter in Theorie und Praxis.